Die Bundesnetzagentur veröffentlichte am 12.06.24 das Amtsblatt Nr. 11/2024, das u.a. einen neuen Rufzeichenplan enthält. Sicher mal interessant dort reinzuschauen.

Unter anderem heißt es dort:

Die Verfügung Nr. 53/2024 (Amtsblatt 8/2024 vom 24.4.2024, Seite 392 ff.) wird aufgehoben und durch diese Verfügung ersetzt.

Gemäß § 10 Absatz 3 der Dritten Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung zum Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkverordnung – AFuV) vom 27.05.2024 (2024 BGBl. 2024 I Nr. 175 vom 04.06.2024) veröffentlicht die Bundesnetzagentur hiermit den ab 24.06.2024 gültigen Rufzeichenplan für den Amateurfunk- dienst in Deutschland.

Die Rufzeichen werden gemäß dem Amateurfunkgesetz (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV) ent- sprechend diesem Rufzeichenplan zugeteilt.

Deutsche Amateurfunkrufzeichen bestehen aus einem 2-buchstabigen Präfix (DA – DR ohne DE und DI), einer Ziffer (0-9) und einem meist 2- oder 3-buchstabigen Suffix.

Bei der Rufzeichenbildung werden die Ziffern 0-9 und die 26 Buchstaben des Alphabets (ohne Ä, Ö, Ü und ß) verwendet.

Für Klubstationen gemäß § 2 Nr. 3 AFuV gibt es auch Klubstationsrufzeichen mit 1-buchstabigen oder 4- bis 7-stelligen Suffixen gemäß den Nr. 2 bis 4. Für Kurzzeitzulassungen ausländischer Funkamateure werden Rufzeichen gemäß Nr. 5 verwendet.

Quelle: Amtsblatt 11 der Bundesnetzagentur